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Selbsthilfe

Selbsthilfe - Experten in eigener Sache

Egal, ob man selbst von einer chronischen Krankheit oder Behinderung betroffen ist oder es sich um einen Angehörigen handelt – die Selbsthilfe bietet die Möglichkeit, sich über diese besondere Situation auszutauschen.

Chronisch kranke Menschen und deren Angehörige können sich dort informieren, erhalten Trost und Unterstützung und werden ermutigt auch in schwierigen Zeiten das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen. Nicht zuletzt bietet sie Hilfe und Orientierung, sich in unserem hoch spezialisierten und komplexen Gesundheitssystem zurechtzufinden.

Nicht immer reichen die Ansprechpartner*innen auf medizinischer Seite, um sich nach der ersten Diagnose zurecht zu finden und die Erkrankung zu verarbeiten. Hier hilft vielen Menschen der Austausch mit anderen Betroffenen.

In der Selbsthilfe treffen sich die unterschiedlichsten Generationen. Für viele ist der direkte Kontakt wichtig, sei es im klassischen Stuhlkreis, am Stammtisch oder in anderer Form. Neben dem persönlichen Austausch nutzen viele zusätzlich die neuen Medien.

Nahezu für alle Erkrankungen und Behinderungen gibt es mittlerweile Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen, die mit ihren vielfältigen und umfangreichen Aktivitäten eine wertvolle Ergänzung zu den professionellen Angeboten unserer BKK bilden und damit ein wichtiger Bestandteil des Sozial- und Gesundheitssystems sind.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Die Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt auf Bundes- Landes- und regionaler Ebene jeweils durch zwei Förderstränge:

  • Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung
    Hier werden Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst. Finanziert werden Maßnahmen, die den Routinebetrieb betreffen. Das betrifft zum Beispiel Miet- und Nebenkosten, Büroausstattung und Sachkosten, regelmäßige Ausgaben für die Pflege der Homepage, Onlinesicherheit und Datenschutz.

  • Die krankenkassenindividuelle Projektförderung
    Hier geht es um Aktivitäten, die über das normale Maß der täglichen Selbsthilfearbeit hinausgehen, wie zum Beispiel die Entwicklung und Erprobung von Konzepten zur Verbesserung der Selbsthilfearbeit oder die Durchführung von Fachtagungen/Seminare, sofern sie einmalig zu einem besonderen Thema stattfinden.

Welche Fördervoraussetzungen sind zu beachten?

Eine Förderung ist möglich, wenn die Selbsthilfegruppe durch die Betroffenenkompetenz der Menschen mit chronischer Erkrankung und/oder Behinderung getragen wird und sich darauf ausrichtet, die gesundheitsbezogenen Kompetenzen und Ressourcen der Betroffenen und ihrer Angehörigen zu stärken und sie zu unterstützen.

Zudem ist erforderlich, dass der Antragsteller bestimmte formale Kriterien erfüllt. Welche dies sind, finden Sie im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung.


Eine Selbsthilfegruppe zeichnet sich aus durch:

  • ein Gründungstreffen
  • eine verlässliche/kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit
  • eine Mindestanzahl von sechs Mitgliedern
  • Offenheit für neue Mitglieder
  • ehrenamtliches Engagement
  • eine nicht professionelle Anleitung der Selbsthilfegruppe
  • regelmäßig öffentliche Bekanntgaben ihrer Angebote, beispielsweise bei der örtlichen Selbsthilfekontaktstelle oder in der (regionalen) Presse

Es tut gut zu wissen, dass man nicht alleine ist! Wenn Sie sich mit anderen Betroffenen austauschen möchten, sind Sie in einer der zahlreichen Selbsthilfegruppen gut aufgehoben. Ob und wo es eine Selbsthilfegruppe für Ihr Krankheitsbild / Ihre Behinderung gibt, erfahren Sie zum Beispiel bei den Selbsthilfekontaktstellen. Eine Übersicht finden Sie unter NAKOS – Rote Adressen

Sie können sich auch direkt an die Selbsthilfeorganisationen für dieses Krankheitsbild wenden. In der Regel findet man bereits auf deren Homepages eine Übersicht über bestehende Selbsthilfegruppen und deren Ansprechpartner*innen.

  • Selbsthilfeorganisationen bieten gut verständliche Informationen zum jeweiligen Krankheitsbild. Aus der Perspektive von Betroffenen geben sie Beratung zu diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Möglichkeiten – auch für Nicht-Mitglieder. Sie können darüber hinaus weiterhelfen, wenn Sie eine Selbsthilfegruppe suchen. Eine Übersicht über Selbsthilfeorganisationen finden Sie unter NAKOS – Grüne Adressen

  • Manche Erkrankungen sind so selten, dass es keine Selbsthilfegruppe in der Nähe gibt. Gerade hier kann der Austausch jedoch besonders wichtig sein. Hilfe und Informationen finden Sie bei der „Allianz chronisch seltener Erkrankungen (ACHSE)“ sowie unter NAKOS – Blaue Adressen

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Form einer Pauschal- und Projektförderung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der § 20h SGB V.

Die Selbsthilfe erhält einen fest definierten Betrag, der jährlich angepasst wird. Für das Jahr 2020 liegt dieser bei 1,15 Euro pro Versicherten.

  • Im Jahr 2019 hat die BKK_DürkoppAdler rund 27.438 Euro für die Selbsthilfeförderung aufgewendet.
  • Im Jahr 2020 hat die BKK_DürkoppAdler Fördermittel in Höhe von rund 27.961 Euro für die Selbsthilfearbeit zur Verfügung gestellt. Hiervon entfallen 5.033 Euro auf unsere Projektförderung.
  • Für das Jahr 2021 stellen wir Fördermittel in Höhe von rund 28.934 Euro für die Selbsthilfearbeit zur Verfügung. Hiervon entfallen 4.049 Euro auf unsere Projektförderung.

Wir als BKK DürkoppAdler fördern Projekte von Selbsthilfegruppen auf regionaler Ebene. Mit unserer Projektförderung wollen wir dazu beitragen, dass Betroffene Unterstützung bei der Bewältigung Ihrer Erkrankung erhalten. Die Selbsthilfearbeit soll gestärkt und weiter ausgebaut werden. Zudem ist uns die inhaltliche Zusammenarbeit mit der Selbsthilfe ein wichtiges Anliegen.

Grundlage unserer Förderung ist der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, den die Spitzenverbände der Krankenkassen unter Beteiligung der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen entwickelt haben und der das Verfahren der Selbsthilfeförderung konkretisiert. Sie finden diesen in seiner aktuellen Fassung beim GKV Spitzenverband.


Zur Beantragung Ihres Projektes verwenden Sie bitte folgende Vorlage: Link zur Webseite der Projektförderung für Landesorganisationen der Selbsthilfe in NRW

Gerne können Sie bei Fragen zuvor den Kontakt mit uns aufnehmen.
Tel.: 0521 557847-70
E-Mail: christina.fischer@bkk-da.de

Förderanträge sind schriftlich im Original zu stellen. Die Anträge sind vollständig auszufüllen, von zwei legitimierten Vertretungen des Antragstellers zu unterzeichnen und mit allen erforderlichen Unterlagen im laufenden Jahr einzureichen, unter

BKK_DürkoppAdler
Stieghorster Str. 66
33605 Bielefeld

Später eingehende Anträge können wir nur dann berücksichtigen, wenn die verfügbaren Mittel noch nicht vollständig verausgabt sind. Fragen Sie gerne bei uns nach.

0521.557847-0

info@bkk-da.de

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