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Für Zahnersatz, d. h. für Kronen, Brücken oder eine Vollprothese, zahlt die BKK_DürkoppAdler Festzuschüsse.

Seit dem 1. Oktober 2020 haben sich die Zuschüsse zu Ihrem Zahnersatz erhöht. Die Festzuschüsse decken jetzt 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten für eine Regelversorgung. Das ist der Zahnersatz, der aus medizinischer Sicht erforderlich und ausreichend ist. Für jeden Befund ist die Regelversorgung mit Zahnersatz festgelegt.

Wenn Sie in den letzten fünf Jahren regelmäßig die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrgenommen haben und dies der Zahnarzt in einem Bonusheft bestätigt hat, erhöht sich der Zuschuss auf 70 Prozent bzw. nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge auf 75 Prozent der durchschnittlichen Regelversorgung. Der verbleibende Betrag ist Ihr Eigenanteil.

Heil- und Kostenplan
Der Zahnarzt stellt einen Heil- und Kostenplan auf, der den Befund enthält. Diesen reichen Sie zusammen mit Ihrem Bonusheft bei der BKK_DürkoppAlder ein. Auf Basis des Befundes wird die Regelversorgung und somit die Höhe des Festzuschusses festgelegt. Nach Abschluss der Zahnersatzbehandlung zieht der Zahnarzt bei der Regelversorgung den Festzuschuss von Ihrer Gesamtrechnung ab, Sie zahlen nur noch den Eigenanteil.

Antrag auf Gewährung des doppelten Festzuschusses für Zahnersatz
Von den Zuzahlungen für Zahnersatz werden Sie (ggf. nur anteilig) befreit, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt die nachstehenden Grenzwerte nicht überschreiten oder Sie zu einem bestimmten Personenkreis (s. Antrag) gehören.

Die monatlichen Grenzwerte betragen für

  • Alleinstehende - 1.358,00 Euro
  • für Angehörige in einem Haushalt
    • mit einem Angehörigen - 1.867,25 Euro
    • mit zwei Angehörigen - 2.206,75 Euro
    • mit drei Angehörigen - 2.546,25 Euro
  • für jeden weiteren Angehörigen - 339,50 Euro

Zu den Bruttoeinnahmen zählen auch die Einnahmen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen – in der Regel Ehegatte und familienversicherte Kinder.

Antrag auf Gewährung des doppelten Festzuschusses für Zahnersatz


Zuzahlungsbefreiung
Wenn Sie unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, müssen Sie beim Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung keine Zuzahlung leisten. Sollten Sie allerdings eine aufwändigere Versorgungsform als die Regelversorgung wählen, entstehen Ihnen zusätzliche Kosten.

Zahnersatzbehandlung im Ausland
Grundsätzlich haben Versicherte auch bei einer Zahnersatzbehandlung im EU-Ausland Anspruch auf einen Festzuschuss, wenn die Behandlung den vertragszahnärztlichen Richtlinien entspricht. Voraussetzung für eine Bezuschussung ist vorab eine Beantragung und Genehmigung des Zahnersatzes durch die Krankenkasse.

Sie betreten den besonders geschützten Bereich für Versicherte der BKK_DürkoppAdler.

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