Ihr Kinderwunsch muss kein Wunsch bleiben. Wenn sich eine Schwangerschaft nicht auf natürlichem Wege einstellt, besteht die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung.
Wir unterstützen Ehepaare bei diesem Schritt, indem wir 50% der Kosten für eine künstliche Befruchtung übernehmen. Sind die Ehepartner bei verschiedenen Krankenkassen versichert, trägt die BKK_DürkoppAdler 50% der auf ihren Versicherten entfallenden Kosten.
Voraussetzungen
Ein Anspruch auf eine Kostenbeteiligung besteht, wenn:
- das Paar von einem Arzt, der die Behandlung nicht selbst durchführt, beraten wurde
- eine Aussicht auf Erfolg durch einen Arzt festgestellt wurde
- die künstliche Befruchtung nach einem von der Krankenkasse genehmigten Behandlungsplan durchgeführt wird
- ausschließlich Ei- und Samenzellen des Paares verwendet werden
- das Paar zum Zeitpunkt der Leistungen verheiratet ist und
- beide Ehepartner mindestens 25 Jahre alt sind
Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn weibliche Versicherte das 40. und männliche Versicherte das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich!