Sie erwarten Nachwuchs und stehen nun vor Ihrem aufregendsten „Projekt“. Wir freuen uns mit Ihnen auf Ihr Baby! Im Mittelpunkt steht dabei die Gesundheit! Das gilt nicht nur für das neue Leben, sondern auch für Sie. Wir möchten Sie in dieser spannenden Zeit besonders unterstützen, z.B. mit unserem Bonus für Schwangere.
Maßnahmen Schwangeren_Check
Weibliche Versicherte erhalten einen Bonus, wenn sie während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes/der Kinder alle nach § 24d SGB V i. V. m. den Mutterschaftsrichtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung vorgeschriebenen Vor- und Nachsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen haben. Der Bonus wird bei entsprechender Bestätigung pro Schwangerschaft einmal gewährt.
Dabei haben Sie die Wahl zwischen den folgenden Modellen:
Modell EinfachBonus
- Das Bonusformular wird ohne Rechnungen/Quittungen bei uns eingereicht.
- Der Erstattungsbetrag entspricht der Summe der ausgefüllten Stempelfelder mit €-Zeichen (Werte hinter den €-Zeichen).
- Der Bonus wird dem Finanzamt gemeldet.
Modell DoppelBonus
- Das Bonusformular wird mit Rechnungen/Quittungen* bei uns eingereicht.
- Der Erstattungsbetrag entspricht der Summe der ausgefüllten Stempelfelder mit €€-Zeichen (Werte hinter den €€-Zeichen).
- Die Erstattung erfolgt max. in Rechnungshöhe, der Restbetrag verfällt.
So funktioniert’s
1. Die Vorsorgemaßnahmen mit Stempel bestätigen lassen.
2. Zwischen EinfachBonus und DoppelBonus wählen.
3. Bis zum 31.03. des folgenden Jahres Bonusformular und Nachweise (bei Modell DoppelBonus) einreichen.
4. EinfachBonus oder DoppelBonus kassieren.
5. Der Erstattungsbetrag erhöht sich, je mehr Maßnahmen (auch gern aus mehreren Checks) zusammen eingereicht werden.
Rechnungen für folgende Gesundheitsleistungen sind für die Teilnahme am DoppelBonus geeignet:
- professionelle Zahnreinigung und Sehhilfen,
- Mitgliedsbeiträge Fitnessstudio/Sportverein,
- Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitszustandes (z. B. Fitness-Tracker),
- individuelle Gesundheitsleistungen, z.B. Hautkrebsvorsorge, Glaukom-Vorsorgeuntersuchungen.
Es können nur Gesundheitsleistungen erstattet werden, die im Bonusjahr in Anspruch genommen wurden.
Das Bonusguthaben ist nicht auf andere Personen und auch nicht auf das nächste Bonusjahr übertragbar.
- Das Formular "Schwangeren_Check 2023" können Sie hier herunterladen.
- Das Formular "Schwangeren_Check 2022" können Sie hier herunterladen.
- Detaillierte Informationen zu den Maßnahmen finden Sie hier.
Bitte reichen Sie das Formular bis zum 31.03. des folgenden Jahres (Posteingangsstempel BKK_DA) per Post an BKK_DürkoppAdler, Stieghorster Str. 66, 33605 Bielefeld, per E-Mail an info@bkk-da.de oder in unserer Online-Geschäftsstelle ein.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung: Telefon 0521 557847-3193