Der Verwaltungsrat hat am 06.07.2023 den 8. Nachtrag zur Satzung vom 16.12.2020 beschlossen.
Die Regelungen zu Nr. 1 und Nr. 2 des Satzungsnachtrages treten rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft.
Sie betreffen Leistungen zur Stärkung der digitalen Gesundheitskompetenz sowie zum Wahltarif Krankengeld.