Diese erneute Sonderregelung wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen und gilt vorerst bis Ende Dezember.
Personen mit leichten Erkältungssymptomen und Atemwegserkrankungen ohne schwere Symptomatik können telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Dadurch sollen volle Wartezimmer und Ansteckungsrisiken vermieden werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann für weitere sieben Kalendertage telefonisch erfolgen.
Die Regelungen gelten auch für ärztliche Bescheinigungen für den Bezug von Krankengeld, wenn das Kind erkrankt ist. Die jeweilige Bescheinigung wird dann in der Regel per Post an die erkrankten Personen bzw. Eltern erkrankter Kinder verschickt.