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eAU - Das Ende des "gelben Scheins"

Seit dem 1.1. 2023 werden Informationen zur Arbeitsunfähigkeit digital gemeldet.

Spätestens seit Juli 2022 sollten Arztpraxen in Deutschland in der Lage sein, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) für ihre Patient:innen auf elektronischem Wege direkt an die Krankenkassen zu versenden. Ebenso nehmen auch Krankenhäuser an diesem Verfahren teil.

Für Arbeitgeber:innen ist die Teilnahme am elektronischen Verfahren seit 1. Januar 2023 verpflichtend: Seitdem müssen sie die von den Krankenkassen elektronisch bereitgestellten AU-Informationen selbst abrufen. Versicherte brauchen sich also um nichts mehr zu kümmern, versäumen keine Fristen und sparen Porto.
Vorerst bleibt aber weiterhin erhalten, dass die Patient:innen als gesetzliches Beweismittel die Ausfertigung für den Arbeitgeber trotzdem erhalten.

Um selbst einen Beleg ihrer Krankschreibung in Händen zu haben, können Vertragsärzt:innen auf Wunsch weiterhin eine vereinfachte AU-Bescheinigung auf Papier aushändigen (Ausfertigung für den Versicherten).

Händigt die Arztpraxis eine Krankschreibung für die Krankenkasse aus, so ist die Arztpraxis technisch noch nicht in der Lage, an dem Meldeverfahren teilzunehmen und die Krankschreibung ist an die Krankenkasse weiterzuleiten.

Weiterhin gilt, dass sich Arbeitnehmer:innen wie gewohnt zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber melden und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angeben. 

 

Sie betreten den besonders geschützten Bereich für Versicherte der BKK_DürkoppAdler.

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