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Beitragssätze

Zusatzbeitrag 2024

Der Verwaltungsrat der BKK_DürkoppAdler hat auf seiner Sitzung am 12.12.2023 eine Anpassung des Zusatzbeitragssatzes beschlossen.
Der neue Zusatzbeitrag in Höhe von 1,55 Prozent gilt ab dem 01.01.2024 und liegt weiterhin unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,7 Prozent aller gesetzlichen Krankenkassen.

Beitragssätze 2024

Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der BKK_DürkoppAdler liegt im Jahr 2024 bei 1,55 % und gilt für alle Mitglieder der BKK_DürkoppAdler, deren Beiträge nicht durch Dritte getragen werden, wie z.B. durch die Agentur für Arbeit (ALG II). Der Beitragssatz beträgt demnach 16,15 %.

Paritätische Finanzierung
Der Arbeitgeber, der Rentenversicherungsträger oder die Künstlersozialklasse tragen zu gleichen Teilen den Zusatzbeitrag der Krankenversicherung.

Beitragssätze für Beschäftigte

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden aus dem monatlichen Arbeitsentgelt bis maximal 5.175,00 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2024) berechnet. In der Rentenversicherung und im Bereich der Arbeitsförderung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2024 7.550,00 Euro (West) und 7.450,00 Euro (Ost).

In der Rentenversicherung beträgt der Beitragssatz 18,6 %, im Bereich der Arbeitsförderung 2,6 %. In der Pflegeversicherung werden 3,4 % (bzw. 4,0 % bei Kinderlosigkeit nach Vollendung des 23. Lebensjahres) erhoben. Für das 2. – 5. Kind werden vom Pflegeversicherungsbeitrag zudem Abschläge von 0,25 % je Kind abgezogen, sofern das entsprechende Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Jahr 2024 wird bei einem Versicherten mit Anspruch auf Krankengeld in der Krankenversicherung ein allgemeiner Beitragssatz von bundeseinheitlich 14,6 % berücksichtigt.

14,6 % Allgemeiner Beitragssatz
Vom allgemeinen Beitragssatz trägt der Versicherte 7,3 Prozentpunkte, der Arbeitgeber 7,3 Prozentpunkte.

14,0 % Ermäßigter Beitragssatz
Vom ermäßigten Beitragssatz trägt der Versicherte 7,0 Prozentpunkte, der Arbeitgeber trägt 7,0 Prozentpunkte.

1,55 % Kassenindividueller Zusatzbeitrag
Vom kassenindividuellen Zusatzbeitrag tragen der Versicherte und der Arbeitgeber jeweils 0,775 Prozentpunkte.

Für Arbeitgeber

Beitragssätze zur Umlageversicherung 2024
Die Beitragssätze für die Umlageversicherung betragen ab 01.01.2024:

  • U1: 2,6 % bei einem Erstattungssatz von 70 % der erstattungsfähigen Aufwendungen
  • U2: 0,15 % bei einem Erstattungssatz von 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen

 

Arbeitgeberinformationen zur Beitragsabführung

0521.557847-0

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