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Die eGK – Elektronische Gesundheitskarte

Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der Schlüssel, damit alle Leistungserbringer bequem und direkt mit uns abrechnen können. Sie ist der Berechtigungsnachweis, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können.

Auf Ihrer eGK sind bisher die üblichen Stammdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Versichertennummer etc.) hinterlegt. Auf der Rückseite befindet sich zudem die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) Mit dieser können Sie im europäischen Ausland (sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien, Montenegro, Serbien und in der Schweiz) schnell und unbürokratisch medizinische Hilfe erhalten.

eGK – Kartengeneration G2
Die technischen Anforderungen an die auf der eGK verwendeten Chipmodule in Bezug auf Speicherplatz, Datenschutz und -sicherheit sind stetig gestiegen. Daher wurde die zweite Kartengeneration, die „eGK-G2“, eingeführt, um die erste Kartengeneration „G1+“ abzulösen.

Wann können die neuen Funktionen genutzt werden?

  • Aktuell läuft eine Testphase des PIN-Verfahrens in einem ausgewählten Postleitzahlenbereich in Westfalen-Lippe. Demnach können momentan nur Leistungserbringer (Arztpraxen), die an diesem Test teilnehmen, die gewünschten Informationen auf Ihrer eGK speichern.
  • Nach erfolgreichem Test soll das Verfahren bundesweit ausgerollt werden. Bei Interesse können Sie Ihren Arzt fragen, ob die Praxis an dem Test teilnimmt. Ihre Zugangsdaten (PIN / PUK) stellen wir Ihnen gerne auf Ihre Anfrage hin aus.
  • Ihre PIN, die Sie für Ihre eGK erhalten, benötigen Sie erst dann, wenn Sie die Speicherung Ihrer Notfalldaten und/oder Ihres Medikationsplans tatsächlich wünschen. 
  • Da PIN / PUK nicht auf eine neue Gesundheitskarte übertragbar sind, erhalten Sie auch neue Zugangsdaten, sofern Ihnen eine neue eGK ausgestellt wird.

NFC-Funktionen
Ihre Gesundheitskarte (Version G2.1) ist darüber hinaus mit der „kontaktlosen“ NFC-Technik ausgestattet. Dank dieser Funktion können Sie mit einem NFC-fähigem Smartphone oder Tablet unkompliziert auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen. Für Ihre Arztbesuche ändert sich dadurch nichts. Die Lesegräte in den Praxen unterstützen diese Funktion nicht.

Sichere Datenübertragung

  • Die kontaktlose Übertragung der Daten ist dabei nur möglich, wenn zusätzlich die Eingabe der sechsstelligen CAN (Card Access Number) am Lesegerät (z. B. Smartphone) erfolgt. So können ein verschlüsselter Kanal zwischen Karte und mobilem Endgerät aufgebaut und missbräuchliche Zugriffe Dritter verhindert werden.
  • Die CAN befindet sich oben rechts auf der Vorderseite Ihrer NFC-eGK und ist nicht zu verwechseln mit der PIN, die zusätzlich zur Identifikation eingegeben werden muss. Die PIN wird immer in einem separaten Brief zur Verfügung gestellt!

Habe ich bereits eine NFC-Karte? Wenn nicht, wann bekomme ich diese?

  • Seit September 2020 verschickt die BKK_DürkoppAdler bei Neuversorgungen nur noch NFC-Karten. Eine NFC-Karte erkennen Sie am Kennzeichen G2.1 rechts oben.
  • Ein genereller Austausch von Karten der Generation G2 gegen NFC-Karten ist derzeit nicht vorgesehen. Selbstverständlich können Sie Ihre Karte aber gegen eine NFC-Karte tauschen.

Unter der Telefonnummer 0521 557847-0 oder per E-Mail an info@bkk-da.de nehmen wir Ihre Anfrage entgegen und stehen für weitere Fragen hinsichtlich der neuen Funktionen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie direkt beim Bundesgesundheitsministerium.

Neue PIN-Funktionen Ihrer eGK
Mit einer Persönlichen Identifikationsnummer (PIN) können Sie bald weitere Informationen wie Notfalldaten (z. B. Allergien, Vorerkrankungen, Blutgruppe) und einen elektronischen Medikationsplan auf Ihren Wunsch und somit freiwillig von Ihrem Arzt auf der eGK speichern lassen.

Mithilfe dieser Daten soll vor allem die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert werden. Ärzte und Notfallsanitäter können z. B. im Notfall diese Daten auch ohne PIN auslesen und gezielt handeln. Auch (lebensgefährliche) Wechselwirkungen von Arzneimitteln können so vermieden werden.

Warum wurde die eGK eingeführt?
Mit der eGK stehen die für eine Behandlung notwendigen Daten sicher und schnell zur Verfügung.

Ist die Einführung der eGK gesetzlich geregelt?
Die Einführung der eGK ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt: In § 291 SGB V ist die Umstellung von der Krankenversichertenkarte auf die eGK festgelegt. In § 291a SGB V wird geregelt, für welche Anwendungen die eGK genutzt werden soll und wer auf die gespeicherten Daten Zugriff hat.

Welche Vorteile bietet die eGK sowie das aufgedruckte Lichtbild?
Das Lichtbild auf der Vorderseite Ihrer Karte ermöglicht eine bessere Identifikation und erschwert somit einen Kartenmissbrauch. Die Bereitstellung des Lichtbildes gilt als Mitwirkungspflicht der Versicherten. Ausnahmen bestehen für Personen bis zum 15. Lebensjahr sowie für Versicherte, die bei der Erstellung des Bildes nicht mitwirken können (z.B. pflegebedürftige immobile Personen).

Ein weiterer Vorteil der eGK liegt im enthaltenen Mikroprozessor. Durch diesen können die sensiblen Gesundheitsdaten dem jeweiligen Leistungserbringer verschlüsselt und gegen unberechtigten Zugriff geschützt gespeichert zur Verfügung gestellt werden. Dadurch sind künftig auch die Aufnahme von Notfalldaten, die Dokumentation von Arzneimitteln sowie eine elektronische Patientenakte möglich.

Welche Daten sind aktuell auf der eGK gespeichert?
Aktuell sind auf der eGK Versichertenstammdaten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht und Angaben zur Krankenversicherung (Krankenversichertennummer und Versichertenstatus) gespeichert. Die Speicherung dieser Daten ist für alle Versicherten verpflichtend.

Wer kann Gesundheitsdaten einsehen oder speichern?
Der Versicherte entscheidet selbst, welche medizinischen Daten von wem gespeichert, gelesen und genutzt werden dürfen. Der Zugriff auf Gesundheitsdaten der eGK ist nur für Inhaber eines Heilberufsausweises, wie z.B. Ärzten, Zahnärzten und Apothekern oder ihren berechtigten Mitarbeitern, möglich.

Wie sicher sind die medizinischen Daten auf der eGK?
Die medizinischen Daten werden vor dem Verlassen der Arztpraxis verschlüsselt und können nur entschlüsselt werden, wenn die eGK und der Heilberufsausweis des Arztes gleichzeitig in das Kartenlesegerät gesteckt werden. Eine Entschlüsselung durch Dritte (z.B. wenn die eGK verloren geht) ist damit ausgeschlossen. Des Weiteren muss der Versicherte dem Zugriff auf die medizinischen Daten durch eine PIN-Eingabe zustimmen. Eine Ausnahme ist für Notfalldaten vorgesehen.

Was passiert, wenn ein Versicherter ohne die eGK zum Arzt geht?
Seit dem 1. Januar 2014 kann ein Arzt nur noch über die eGK Leistungen abrechnen. Daher muss der Versicherte innerhalb von 10 Tagen nach der Behandlung dem Arzt seine gültige eGK (oder eine Einzelfallbestätigung von seiner Krankenkasse, dass zum Behandlungszeitpunkt ein Leistungsanspruch bestand) vorlegen. Geschieht dies nicht, kann der Arzt eine Privatrechnung ausstellen. Die Privatvergütung muss vom Arzt zurückerstattet werden, wenn der Versicherte bis zum Ende des Quartals den geforderten Versicherungsnachweis einreicht. Ansonsten hat der Versicherte die Kosten selbst zu tragen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

0521.557847-0

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