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Umlage

Jeder Arbeitgeber, der an mindestens acht Monatsersten im Kalenderjahr nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt, nimmt am Ausgleichsverfahren U1 teil. Die Beurteilung erfolgt immer in Bezug auf das vorangegangene Kalenderjahr. Der Zeitraum von acht Monatsersten ist hierbei nicht im Zusammenhang zu berücksichtigen.

Sollte ein Betrieb im laufenden Kalenderjahr beginnen, ist er ab Beginn umlagepflichtig, wenn zu erkennen ist, dass an mehr als der Hälfte der Monatsersten weniger als 30 Mitarbeiter beschäftigt sind. Bei der Beurteilung im folgenden Kalenderjahr wird dann die tatsächliche Mitarbeiterzahl für die Beurteilung berücksichtigt. Ändert sich bei der endgültigen Beurteilung des Vorjahres nichts, ist der Betrieb weiterhin umlagepflichtig.

Die Feststellung der Umlagepflicht wird jeweils zum Beginn eines Kalenderjahres vom Unternehmen durchgeführt. Zum Ausgleichsverfahren U2 ist der Betrieb verpflichtet. Unabhängig wie viele und welche Beschäftigte der Betrieb hat.

 

Umlage U1
Die BKK_DürkoppAdler erstattet den am Umlageverfahren U1 beteiligten Arbeitgebern 70% des fortgezahlten Arbeitsentgelts.
Der Umlagesatz U1 beträgt bei der BKK_DürkoppAdler 2,6 % (Stand Januar 2024).

 

Umlage U2
Die BKK_DürkoppAdler erstattet den am Umlageverfahren U2 beteiligten Arbeitgebern 100% des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld, 100% des bei Beschäftigungsverboten fortgezahlten Arbeitsentgelts zzgl. 20% des darauf entfallenen Arbeitgeberbeitragsanteils (seit 01.01.2019).
Der Umlagesatz U2 beträgt bei der BKK_DürkoppAdler 0,15 % (Stand Januar 2024).

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